Transporter fährt durch ein Wohngebiet
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WirtschaftsverkehrMautbefreit: Registrierung schafft Klarheit

Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wird ausgeweitet. Seit dem 1. Dezember 2023 gilt zudem ein CO2-Aufschlag, um den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge stärker zu berücksichtigen. Ab Juli 2024 gilt die Mautpflicht dann auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen. Handwerksbetriebe bleiben davon ausgenommen. Eine freiwillige Registrierung erspart Kontrollen.

Bisher waren von der Lkw-Maut nur Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen betroffen. 300.000 Fahrzeuge werden ab Mitte 2024 neu mautpflichtig – 100.000 davon kommen grundsätzlich für die eigens festgelegte Handwerker-Ausnahme in Betracht. Für diese hat sich die Handwerksorganisation über Jahre stark gemacht. Die Feststellung der Mautpflicht folgt direkt aus dem Gesetz; es ist keine zusätzliche Prüfung durch Behörden notwendig.

Um die Befreiung von der Maut für Handwerkerfahrzeuge zu erhalten, müssen die festgelegten Bedingungen nachgewiesen werden. Dies kann bereits jetzt im Zuge einer freiwilligen Registrierung bei Toll Collect erfolgen, dem öffentlichen Unternehmen zur Maut-Abrechnung. Die Registrierung ist kostenfrei, gilt für bis zu zwei Jahre und ist verlängerbar. Sie erspart zeitraubende Verfahren und Kontrollen.

Eine rechtliche Anerkennung der Mautbefreiung ist damit allerdings nicht verbunden, beruht die Registrierung doch auf einer Selbstauskunft. Die fahrzeugbezogenen Kriterien für eine Mautbefreiung finden sich ebenso auf der Toll-Collect-Website wie die Formulare zur freiwilligen Registrierung (Link: siehe Kasten). Für Fragen hat Toll Collect eine Service-Hotline unter der Nummer 0800 2222628 geschaltet.

Nicht mautpflichtig sind beispielsweise selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nur zur Verrichtung von Arbeiten und nicht für den gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden, sowie Verkaufsfahrzeuge und Werkstattwagen. Als Kriterium gilt hier unter anderem das Größenverhältnis zwischen Lade- und Werkstattbereich.

Die neue Klima-Komponente der Lkw-Maut berücksichtigt die Kosten des CO2-Ausstoßes. Es wird ein Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 berechnet. Emissionsfreie Lastwagen sind bis Ende 2025 von der Maut befreit. Dies soll Anreize für den Einsatz umweltfreundlicherer Fahrzeuge wie Elektro-Lkws schaffen.

Auf einen Sonderfall weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hin: Seit 1. Dezember 2023 wird im geänderten Bundesfernstraßenmautgesetz nicht mehr auf die „zulässige Gesamtmasse“ der Fahrzeuge Bezug genommen, sondern auf die „technisch zulässige Gesamtmasse“ (tzGm). Einige Handwerksbetriebe haben in der Vergangenheit „abgelastet“ und damit die zulässige Gesamtmasse reduziert, um unter die Grenze von 7,5 Tonnen zu kommen. Unter Umständen fallen sie nun mit sofortiger Wirkung wieder unter die Mautpflicht (Details beim ZDH, siehe „Links zum Thema").

In der Handwerkskammer berät Christian Rohde von der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz Mitgliedsbetriebe rund um die emissionsarme betriebliche Mobilität (Kontakt: siehe Kasten).