Junge Frau sitzt am Tisch und telefoniert.
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MitarbeitendeKrankschreibung per Telefon jetzt dauerhaft möglich

Seit dem 7. Dezember kann eine Krankschreibung bei einer leichten Erkrankung wieder per Telefon erfolgen. Es gibt jedoch Unterschiede zu der aus der Zeit der Corona-Pandemie bekannten Sonderregelung. Diese war im April ausgelaufen.

Als dauerhafte Regelung ist telefonisch nun maximal eine Krankschreibung für fünf Tage gestattet, zuvor waren es sieben Tage. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss, das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, jetzt beschlossen.

Wird eine Videosprechstunde angeboten, ist vorrangig diese zu nutzen. Dann ist eine bis zu siebentägige Krankschreibung erlaubt.

Beide Möglichkeiten sollen Arztpraxen entlasten und für Patientinnen und Patienten die Gefahr reduzieren, sich in vollen Wartezimmern gegenseitig anzustecken.

Um sich telefonisch krankschreiben zu lassen, müssen Patientinnen und Patienten der Arztpraxis bekannt sein und dürfen keine schweren Symptome zeigen. Eine Folgebescheinigung wegen derselben Krankheit dürfen Ärztinnen und Ärzte nur nach Untersuchung des Patienten in der Praxis oder nach einem Hausbesuch ausstellen.

Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte ist für das Ausstellen der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erforderlich: Entweder die Patientin oder der Patient war im entsprechenden Quartal schon in der Praxis oder die Praxis übernimmt die Versichertendaten aus der Patientenakte.

Auf Arbeitgeberseite gibt es Bedenken hinsichtlich der nun dauerhaften Regelung. Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung BDA, Steffen Kampeter, sieht dies als Maßnahme, die den Betriebsfrieden in den Unternehmen „erheblich herausfordert", wie er dem Deutschlandfunk sagte.