Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit dem 1. Januar 2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.
Zeitgleich startet die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionszuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.
Die Antragsstellung für die Heizungsförderung bei der KfW ist seit 27. Februar 2024 unter „meine.kfw.de“ möglich (Details und Daten für alle Antragstellergruppen siehe FAQ A.1). Für Heizungstausch-Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden, kann alternativ eine Übergangsregelung genutzt werden: Der Heizungstausch kann beauftragt, umgesetzt und der Förderantrag dann – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Der Antrag muss in dem Fall bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Diese Übergangsregelung für die Heizungsförderung gilt für alle Antragstellergruppen. Nach Ablauf dieser Übergangsregelung muss die Förderzusage wieder vor bzw. mit dem Vorhabenbeginn erfolgen. Durch die verpflichtende Aufnahme einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung in den Lieferungs- oder Leistungsvertrag ist diese Anforderung automatisch erfüllt, da der Vorhabenbeginn so erst durch die Förderzusage ausgelöst wird.
Die technische Antragstellung für sonstige Effizienzmaßnahmen beim BAFA ist seit 1. Januar 2024 möglich.
Die Förderung unterstützt die Bürgerinnen und Bürgern dabei, ihr Zuhause zukunftsfest zu machen und künftig - auch durch die Ausweitung des CO₂-Emissionshandels auf den Gebäudesektor - deutlich steigende Kosten für fossile Brennstoffe zu vermeiden.
Video: BEG-Förderung kurz erklärt
Faktenblatt
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG): die wichtigsten Fakten
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